Tätigkeitsfelder
Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB - Bewertung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für:
- Kauf- / Verkauf und Beleihungszwecke
 - Vermögensteilung (z.B. bei Scheidung und Erbauseinandersetzung)
 - steuerliche Bewertungszwecke (Erbschaft, Schenkung, Bilanzen)
 - Bewertung von grundstücksgleichen Rechten (wie z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht)
 
Beleihungswertgutachten gemäß § 12 Hypothekenbankgesetz (HBG) für:
- Geschäfts- und Hypothekenbanken
 - Sparkassen und Genossenschaftsbanken
 - Versicherungen und Bausparkassen
 
Marktwertgutachten gemäß IAS 40 Richtlinie
- Zeitwertermittlung (Fair Value) für bilanzielle Zwecke
 - Bewertung von Anlageimmobilien / Grundvermögen für die Gewinn- und Verlustrechnung
 
- Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
 - Wohnflächenberechnung nach der zweiten Berechnungsverordnung (II. BVO)
 - sonstige Miet- und Nutzflächenermittlungen
 - Ermittlung ortsüblicher Nutzungsentgelte ( z.B. für Erholungsgrundstücke)
 
- Gutachten zu Baumängeln und Bauschäden
 - Beweissicherungsgutachten
 - Schadensgutachten für Versicherungen
 - Bauberatung bei Neubau und Sanierung
 - Beratung vor Baubeginn
 - baubegleitende Qualitätskontrolle
 - unterstützende Tätigkeit bei der Bauabnahme
 - Ermittlung von Bautenständen
 
Zeitdauer der Bearbeitung:
Für die Erstellung eines Wertgutachtens wird, sofern die erforderlichen Unterlagen vorliegen, eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen eingehalten. Nach vorheriger Absprache ist auch eine kurzfristige Bearbeitungszeit möglich



