Honorare
Honorar für Wertermittlungsgutachten:
- Die Höhe des Honorares für Wertermittlungsgutachten ergibt sich in der Regel in Anlehnung an die Honorartabelle des Bundesverbandes öffentlich bestellter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) mit Stand vom August 2016
Auszug aus der Honorartabelle des BVS
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Beim Vorhandensein von Besonderheiten wird das Honorar in Anlehnung an die Honorarrichtlinie des BVS auf der Basis des Ergebnisses aus der Honorartabelle entsprechend den nachfolgenden Ausführungen gesondert berechnet.
- zusätzlich werden folgende Nebenkosten entsprechend Aufwand
abgerechnet:
- 0,60 €/km Fahrtkosten oder bezahlte Fahrtpreise
- 3,00 €/Textseite
- 0,15 €/Kopie DIN A4 s/w
- Farbfotos 1,50 €/Fotoseite
- Grundbuchauszug 10,00 €/Grundbuch
- Telefon, Porto, Bindematerial u.a
- öffentliche Gebühren (z.B. von Ämtern) und sonstige Kosten nach Ist-Aufwand
- ggf. Tage- und Abwesenheitsgeld nach Reisekostenordnung sowie Übernachtungskosten.
Honorar für Beratungsleistungen, Bauschadens- und Mietwertgutachten:
- Die Höhe des Honorares für Beratungsleistungen, Bauschadens- und Mietwertgutachten sowie für sonstige gutachterliche Tätigkeiten berechnet sich als Zeithonorar entsprechend Aufwand. Dabei erfolgt die Abrechnung in Anlehnung an folgende Stundensätze:
1. für den Auftragnehmer |
100,- bis 140,- €/Stunde |
2. für Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, soweit sie nicht unter Nummer 3 fallen |
36,- bis 59,-€/Stunde |
3. für Technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder Wirtschaftliche Aufgaben erfüllen |
31,- bis 43,- €/Stunde |
- Nebenkosten werden analog zu Wertermittlungsgutachten abgerechnet (siehe oben):
Sonstige Honorarvereinbarungen:
Alternativ können je nach Objektart und Objektumfang auch folgende Honorarvarianten vereinbart werden:
- Honorar nach BVS Tabelle minus 25 % für überschlägige Wertermittlungen zum Beispiel nach Vorlagen von Banken und Versicherungen
- Honorar nach BVS Tabelle minus 20 % bei Verkehrswertermittlungen nur unter Heranziehung des Sachwertes oder Ertagswertes
- Abrechnung auf Stundenbasis zum Beispiel bei Objekten mir stark verschlissener Altsubstanz
- Pauschalhonorar nach Vereinbarung zum Beispiel bei Portfoliobewertungen
- Nebenkosten werden jeweils entsprechend den oben genannten Angaben abgerechnet:
Die oben genannten Honorar- und Nebenkosten sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 %.